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Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen

Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen dürfen nur von geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Sind Sie über die Verpflichtung des Erwerbs der Sachkunde bei Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen informiert?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).

Jeder, der Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen wie Reparaturen, Dichtheitskontrollen sowie Rücknahme, Rückgewinnung und Entsorgung durchführt, benötigt eine Sachkundebescheinigung.

Hierzu gehören Tätigkeiten an folgenden Geräten:

  • ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • Klimaanlagen in Kfz,
  • Einrichtungen, die F-Gase als Lösungsmittel enthalten,
  • bestimmte ortsfeste Brandschutzsysteme und Feuerlöscher und
  • bestimmte Hochspannungsschaltanlagen.

Für den Erwerb der Sachkunde bzw. Ausstellen eines Sachkundenachweises setzen Sie sich bitte mit Ihrer Handwerkskammer in Verbindung.

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