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Stäube, Gase, Dämpfe

Die Arbeitsräume, Anlagen und Maschinen sind regelmäßig zu reinigen. Hierfür sind typgeprüfte Staubsauger einzusetzen. Ein Abblasen mit Druckluft ist grundsätzlich verboten.
Setzen Sie für die Reinigung der Werkstatt einen Industriestaubsauger ein?
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  • Die Reinigung sollte grundsätzlich durch Aufsaugen, z.B. mit geprüften Industriestaubsaugern GS "H2" oder "M" erfolgen, bei Chrom- und Nickelstäuben kann ggf. eine höhere Güteklasse des Filters erforderlich sein, nur in Sonderfällen durch Kehren.
  • Abblasen mit Druckluft ist grundsätzlich verboten.
  • Verschmutzte Arbeitskleidung sollte ebenfalls abgesaugt und nicht abgeblasen werden.


Unser Tipp:
Für jeden Arbeitsbereich sollte mindestens ein Industriestaubsauger ausschließlich für Reinigungszwecke vorhanden sein.
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