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Verantwortlichkeiten

Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation der Gefahrgutbeauftragten und weist ihnen zahlreiche Pflichten zu.
Kennen Sie die Anforderungen an den Gefahrgutbeauftragten und seine Aufgaben und halten Sie diese ein?
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Anforderungen an den Gefahrgutbeauftragten

Gefahrgutbeauftragte müssen die vorgeschriebene Sachkunde durch eine besondere Schulung und Prüfung erwerben. Der Schulungsnachweis gilt zunächst fünf Jahre. Zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss der Gefahrgutbeauftragte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer eine erneute Prüfung ablegen.

Die vorgeschriebenen Schulungen dürfen nur von zugelassenen Schulungsveranstaltern (z. B. IHK, TÜV, Dekra) durchgeführt werden.

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehören:
  • Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger.
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der GGVSEB.
  • Unverzügliche Anzeige von Mängeln.
  • Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderungen.
  • Erstellung eines Jahresberichts, der folgende Angaben enthält:
    • Klasse und Menge der beförderten Güter.
    • Zahl der Unfälle mit Unfallbericht. Als Unfall ist definiert, was "sich während einer vom Unternehmen oder vom Betrieb durchgeführten Beförderung oder ... vorgenommenen Be- und Entladen ereignet und bei dem Personen, Tiere, Sachen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind”. Im Bericht sind Angaben über den Hergang, die möglichen Ursachen und Vorschläge zur Unfallvermeidung zu machen. Er dient zur Vorlage beim Unternehmer und muss auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
    • Sonstige nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten wichtige Fakten, z. B.: Beförderungsart, Verpackungen, Fahrzeuge, eingesetztes Personal, Anlagen und Einrichtungen zum Gefahrgutumschlag, durchgeführte Schulungen (Datum und Teilnehmer).
  • Überprüfung des Vorgehens hinsichtlich zahlreicher Tätigkeiten, z. B.:
    • Schulung der Mitarbeiter,
    • Sofortmaßnahmen bei Unfällen,
    • Auswahl der Subunternehmen,
    • Überprüfung der Kompetenz des Personals.
  • Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit.
  • Schulung für beauftragte und sonstige verantwortliche Personen sicherstellen.
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