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Transport von Gefahrgütern

Für Gefahrguttransporte, die nicht unter die Freimengengrenze fallen, sind alle Anforderungen der GGVSEB für Gefahrguttransporte einzuhalten.
Halten Sie die Anforderungen der GGVSEB an Gefahrguttransporte oberhalb der Freimengengrenze ein?
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Werden die Freimengen überschritten, so sind zusätzlich folgende Bestimmungen zu beachten:
  • Verbot der Personenbeförderung; d. h. auf dem Fahrzeug darf sich nur die Fahrzeugbesatzung befinden. Zur Fahrzeugbesatzung gehören der Fahrer und jede andere Person, die den Fahrer aus Sicherheits-, Sicherungs-, Ausbildungs- oder Betriebsgründen begleitet.
  • Besondere Fahrzeugausrüstung:
    • Feuerlöscher 4 kg, ab 3,5 t ZGG 8 kg, ab 7,5 t ZGG 12 kg 
    • Unterlegkeil
    • Zwei selbst stehende Warnzeichen
    • Warnweste für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
    • Schutzhandschuhe
    • Augenschutz
    • Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
    • persönliche Schutzausstattung gemäß den schriftlichen Weisungen
  • Fahrzeugführerschulung des Fahrers nach ADR.
  • Mitführen folgender Begleitpapiere:
    • Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein,
    • Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung,
    • Beförderungspapiere (siehe Absenderpflichten),
    • Schriftliche Weisungen sowie
    • Lichtbildausweis für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.
  • Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen, 40 x 30 cm großen Tafeln.
 Webcode: F348G
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