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Transport von Gefahrgütern

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Verbindung mit der GGVSEB ermöglicht bei Gefahrguttransporten mit Kleinmengen eine erleichterte Beförderung mit reduzierten Pflichten (Freimengengrenze).
Halten Sie bei den Gefahrguttransporten diese Freimengengrenze ein?
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Berechnung der Mengengrenze für die erleichterte Beförderung
Werden bei einem Transport ausschließlich Gefahrgüter derselben Beförderungskategorie transportiert, so kann die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit für die Freimengen-Regelung dem Absatz 1.1.3.6.3 des ADR direkt entnommen werden. Für Dieselkraftstoff der Beförderungskategorie 3 wären dies z. B. 1.000 Liter.

Werden die in o. g. Abschnitt angegebenen Mengen bei der Beförderung eines Stoffes auf einem Fahrzeug unterschritten oder gerade erreicht, so kann eine erleichterte Beförderung durchgeführt werden. Die Freigabegrenze gilt grundsätzlich nur für Versandstücke nicht aber für Tankfahrzeuge oder Gefahrgüter in loser Schüttung.

Bei vielen Betrieben z. B. werden i. d. R. Transporte von mehreren Gefahrgütern mit unterschiedlicher Beförderungskategorie (Diesel, Isolierschaum, Acetylengas etc.) auf einem Fahrzeug oder Anhänger durchgeführt. Dabei ist die Freimengengrenze rechnerisch aus der Summe der Produkte der transportierten Massen (für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in kg, für flüssige Stoffe das Nennvolumen in Liter des im Gefäß enthaltenen gefährlichen Stoffes und bei Flaschen für verdichtete Gase dem Fassungsraum für Wasser der Flasche) mit den stoffspezifischen Faktoren zu ermitteln. Ist die Summe nicht größer als 1000, liegt eine erleichterte Beförderung vor. Wird die Zahl 1000 überschritten, handelt es sich um einen Regel-Gefahrguttransport mit allen Auflagen der GGVSEB.

Beispiel:
Es werden auf der Ladefläche eines Doppelkabiners transportiert.

Diesel 220 l x 1 (Faktor) = 220
Benzin 33 l x 3 (Faktor) = 99
Schalöl 120 l x 1 (Faktor) = 120
Summe: = 439

Da 439 kleiner als 1000 ist, kann eine erleichterte Beförderung durchgeführt werden.

Tabelle: Freimengengrenzen mit Beförderungskategorie und Faktor (diese Daten können z. B. auch aus der Fachanwendung "WINGIS" der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen werden) einiger Gefahrgüter, die auf dem Bau Verwendung finden:

Klasse / Beförderungskategorie UN-Nummer Gefahrgut Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit Faktor
2 / 2 UN 1965 Butan 333 3
2 / 2 UN 1001 Acetylen 333 3
2 / 3 UN1950 Druckgaspackungen, nicht brennbar 1.000 1
3 / 2 UN 1203 Benzin 333 3
3 / 2 UN 1133 Klebstoffe 333 3
3 / 3 UN 1202 Diesel 1.000 1
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