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Fußschutz

Bei Verletzungsgefahren für die Füße durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten ist den Beschäftigten ein geeigneter Fußschutz kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wird den Beschäftigten für die jeweilige Tätigkeit geeigneter Fußschutz, z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzstiefel bereit gestellt?
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Sturz und Fall stehen in allen Unfallstatistiken an erster Stelle, wobei sehr oft schlechtes Schuhwerk der Auslöser für schwere Unfälle ist. Fußschutz ist immer dann zu tragen, wenn mit Fußverletzungen, insbesondere durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist. Dazu kommen die Verletzungsgefahren durch Umfallen schwerer und/oder spitzer Gegenstände sowie durch Umknicken. Ebenso können Verletzungen durch das Eintreten spitzer, scharfer Fremdkörper (z. B. auf Baustellen) sowie durch Kontakt mit heißen Drehspänen, Schweißperlen etc. verursacht werden.

Sicherheitsschuhe werden in Sicherheitskategorien eingeteilt (EN ISO 20345). Diese Sicherheitskategorien werden gekennzeichnet mit SB, S1, S2, S3 (SB = safety basic).

Sicherheitsschuhe besitzen Zehenschutzkappen, deren Schutzwirkung gegen Stoßeinwirkungen mit einer Prüfenergie von mindestens 200 J und gegen Druck bei einer Druckbeanspruchung von mindestens 15 kN geprüft wird.

Kategorien von Sicherheitsschuhen (EN ISO 20345):

Kategorie Grundanforderung Zusatzanforderungen
SB I oder II
S 1 I Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S 1P I wie S 1, zusätzlich: durchtrittsichere Sohle
S 2 I wie S 1, zusätzlich: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
S 3 I wie S 2, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, Profilsohle
S 4 II Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S 5 II wie S 4, zusätzlich: Durchtrittsicherheit, Profilsohle



Gebotsschild Fußschutz

In entsprechend gekennzeichneten Bereichen ist auf jeden Fall ein Fußschutz zu tragen!

Eine Hilfe für die Auswahl von geeignetem Fußschutz gibt Ihnen die  BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Kopfschutz" (zukünftig: DGUV Regel 112-191) .
 Webcode: F322I
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