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Kopfschutz

Bei Verletzungsgefahren für den Kopf durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände, durch Stoßen z. B. gegen Kanten und durch lose hängende Haare ist den Beschäftigten ein geeigneter Kopfschutz kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wird den Beschäftigten für die jeweilige Tätigkeit geeigneter Kopfschutz, z. B. Schutzhelm, Schutzhaube bereit gestellt?
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Kopfschutz ist in der Regel auf der Baustelle erforderlich.

Bei Verletzungsgefahren durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände und durch Stoßen z. B. gegen Kanten, ist ein Schutzhelm nach DIN EN 397 mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Derartige Helme zeichnen sich u.a. durch ihre Durchdringungsfestigkeit und Stoßdämpfung aus. Gefahrenbereiche innerhalb des Betriebes müssen mit dem untenstehenden Gebotsschild gekennzeichnet sein.

Achtung!
Ein Schutzhelm hält nicht ewig. Da die Helme aus thermoplastischen Kunststoffen hergestellt sind, unterliegen sie einer Alterung. Sie können verspröden. Beachten Sie daher das Haltbarkeitsdatum.



Eine Hilfe für die Auswahl geeigneter Helme gibt Ihnen die BGR 193 "Benutzung von Kopfschutz" (zukünftig: DGUV Regel 112-193).
 Webcode: F321A
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