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Organisatorische Maßnahmen des Explosionsschutzes

Explosionsgefährdete Bereiche sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Sind in Ihrem Betrieb die explosionsgefährdeten Bereiche gekennzeichnet ?
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Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche 
Explosionsgefährdete Bereiche sind an ihren Zugängen oder im unmittelbaren Bereich mit Warnzeichen zu kennzeichnen. Ferner sind in explosionsgefährdeten Bereichen Zündquellen wie das Rauchen oder die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht sowie das Betreten durch Unbefugte zu verbieten.

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