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Technische Maßnahmen des Explosionsschutzes

Lässt sich die Bildung einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre nicht vermeiden, so ist die Entzündung dieser explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern - Sekundärer Explosionsschutz.
Ist die Entzündung von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre zuverlässig verhindert?
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Die Entzündung einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre ist zu vermeiden. Dies kann durch Schutzmaßnahmen erreicht werden, die das Auftreten von wirksamen Zündquellen vermeiden oder die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens verringern. Der Umfang der Schutzmaßnahmen richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre (Zoneneinteilung).

Zoneneinteilung Zündquellen müssen sicher vermieden werden bei
0 oder 20
  • störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb),
  • vorhersehbaren Störungen,
  • selten auftretenden Betriebsstörungen,
1 oder 21
  • störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb),
  • vorhersehbaren Störungen,
2 oder 22
  • störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb).


In den Zonen 20, 21 und 22 ist zusätzlich die Möglichkeit der Entzündung von abgelagertem Staub zu berücksichtigen.

Zur Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen müssen die verschiedenen Arten von Zündquellen und deren Wirkungsweise bekannt sein.

Wirksame Zündquellenarten sind z. B.
  • heiße Oberflächen,
  • Flammen und, Stoßwellen,
  • heiße Gase,
  • mechanisch erzeugte Funken,
  • elektrische Anlagen,
  • elektrische Ausgleichsströme,
  • statische Elektrizität,
  • Blitzschlag,
  • elektromagnetische Felder,
  • elektromagnetische Strahlung,
  • Ultraschall,
  • chemische Reaktionen,
  • adiabatische Kompression.
Detaillierte Informationen zum Explosionsschutz können auf dem EX-Schutz Portal der BG RCI entnommen werden. Folgen Sie diesem Link. Auf diesem Portal sind die Inhalte der DGUV Regel 113-001 dargestellt. Diese gibt es auch als gedrucktes Werk, kostet dann allerdings ca. 85 Euro und wird derzeit nicht als Download zur Verfügung gestellt.
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