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Explosionsfähige Atmosphäre

Kann eine explosionsfähige Atmosphäre in bestimmten Bereichen in solchen Mengen auftreten, dass besondere Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich werden, so spricht man von einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre.
Sind die zu erwartenden Mengen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten gefahrdrohend?
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Ob es sich um eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre handelt, hängt von dem Volumen der explosionsfähigen Atmosphäre in Verbindung mit der schädigenden Wirkung im Falle einer Entzündung ab.

Explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge entsteht

  • bei mehr als 10 Liter Volumen, unabhängig von der Raumgröße; auch kleinere Mengen können gefahrdrohend sein, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe von Menschen befinden,
  • bei ein zehntausendstel des Raumvolumens bzw.
  • beim Aufwirbeln von Staubablagerungen > 1 mm in einem Raum normaler Höhe.


Als explosionsgefährdeter Bereich gilt nicht notwendigerweise der gesamte Raum, sondern der Teilbereich, in dem die gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
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