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Bestellungspflichten

Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragter sind vorwiegend größere Betriebe betroffen.
Benötigen Sie einen Gewässerschutzbeauftragten?
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Ein Betrieb muss einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen, wenn er
  • mehr als 750 m³ Abwasser/Tag in ein Gewässer einleitet oder
  • die Behörde die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten angeordnet hat.
Qualifikation und Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten

Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die genaueren Voraussetzungen sind in einer Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz beschrieben und bei den Kammern oder der Behörde zu erfragen.
Die Bestellung erfolgt durch die für die Erlaubnis der Abwassereinleitung zuständige Wasserbehörde.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben
  • Initiativfunktion,
  • Kontrollfunktion,
  • Aufklärungsfunktion,
  • Berichtsfunktion sowie
  • Beratungsfunktion.
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gewässerschutzbeauftragten

Der Arbeitgeber hat dem Beauftragten gegenüber
  • eine Unterstützungspflicht,
  • eine Beteiligungspflicht,
  • eine Anhörungspflicht,
  • die Pflicht, Benachteiligungen zu unterlassen.
Gewässerschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ihnen ist die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen. Die Aufgaben von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz können betriebseigene Beschäftigte wahrnehmen oder auch beauftragte Dritte.
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