Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Wasser & Abwasser > Wassergefährdende Stoffe (wS) > Betreiberpflichten > Frage

Betreiberpflichten

Bestimmte Anlagen müssen regelmäßig durch bestellte, unabhängige Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die unterschiedlichen Regelungen bzgl. der Anlagenüberprüfung orientieren sich im Wesentlichen am Gefährdungspotenzial und am Standort der Anlage.
Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Die gesetzlich festgelegten Prüffristen können Sie dem Dokument Prüffristen für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen entnehmen.
 Webcode: F261A
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...