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Erfassung von wS

Zur Bestimmung des Gefährdungspotenzials der betrieblichen Anlagen müssen die wassergefährdenden Stoffe erfasst werden.
Haben Sie alle wassergefährdenden Stoffe in einem Verzeichnis erfasst?
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Listen Sie bitte die wassergefährdenden Stoffe auf, die Sie in Ihrem Betrieb hauptsächlich verwenden und zwar unter Angabe von
  • Wassergefährdungsklasse (WGK),
  • Menge der wS (Volumen oder Masse),
  • Art und Größe der Behältnisse
  • Art der Anlage/n (z. B. Lagerräume mit Lagertanks oder mit Transportbehältern, Befüll - oder Entleeranlagen Rohrleitungen, HBV-Anlagen)
  • Lage dieser Anlage/n (oberirdisch/unterirdisch).
  • Standort dieser Anlage (evtl. Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet)
Hinweis:
Einsehbare Anlagen in begehbaren unterirdischen Räumen gelten als oberirdische Anlage.

Bei einer Betriebsbegehung können Sie die in Ihrem Betrieb vorkommenden Stoffe mit dem beigefügten Formular erfassen. Das Formular entspricht dem Erfassungsbogen im Modul "Gefahrstoffe". Mit Hilfe dieser Angaben können Sie dann die Gefährdungsstufe Ihrer Anlagen bestimmen (siehe nachfolgende Frage).
 Webcode: F257A
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