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Eigenwasserversorgung

Wasser ist ein Allgemeingut. Das gilt es zu schützen. Jede Nutzung, sei es die Grundwasserentnahme aus einem Brunnen oder die Nutzung von Oberflächenwasser für Kühlzwecke, bedarf daher einer behördlichen Zulassung.
Liegt eine gültige wasserrechtliche Zulassung für die Eigenwasserversorgung vor?
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Wenn Sie Ihr Wasser teilweise oder vollständig selbst gewinnen, z. B. durch die Nutzung eines Brunnens, so ist in jedem Fall eine wasserrechtliche Zulassung der Eigenwasserversorgung erforderlich.

Liegt eine Zulassung für Ihre Nutzung nicht vor, stellen Sie bei Ihrer unteren Wasserbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) einen Antrag auf eine wasserrechtliche Zulassung.

Beträgt die Wasserentnahme mehr als 24 m³/Tag ist zuständige Wasserbehörde die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd. Die Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektion halten Merkblätter und die notwendigen Antragsunterlagen für Sie bereit (siehe auch Ansprechpartner).

Vor der Errichtung einer Eigenwasserversorgungsanlage ist eine Abstimmung mit dem Wasserversorgungsunternehmen und der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft (z. B. Kommune, Zweckverband) erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.

Unser Tipp:
Prüfen Sie auch, ob Ihre Erlaubnis noch gültig ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wasserbehörde.

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