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Wärmeschutz, Temperatur, Beleuchtung

Die gesetzlichen Anforderungen zum Wärmeschutz gelten für Neubauten, bauliche Erweiterungen sowie Ersatz- oder Erneuerungsmaßnahmen (z.B. an Außenwänden, Fenstern oder Decken), wenn mehr als 10 Prozent des Bestands betroffen sind.
Haben Sie in Ihrem Betrieb Gebäude, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen?
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Die gesetzlichen Regelungen erstrecken sich im Wesentlichen auf Büro- und Betriebsgebäude. Selbstverständlich sind private wie auch gewerblich genutzte Wohngebäude betroffen.

Nicht in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen z. B.
  • unterirdische Bauten,
  • Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen (z. B. Gewächshäuser),
  • Traglufthallen, Zelte und sonstige Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden,
  • provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren oder
  • sonstige handwerkliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12° Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.

Ein Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen fällt somit in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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