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Jugendarbeitsschutz

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.
Wird in Ihrem Betrieb die Nachtruhe für Jugendliche eingehalten?
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Die Nichteinhaltung der Nachtruhe kann bei Jugendlichen die körperliche und geistig-seelische Entwicklung negativ beeinflussen. Deshalb verpflichtet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Arbeitgeber dazu, Beschäftigte unter 18 Jahren entsprechend ihrem Entwicklungsstand vor körperlicher Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
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