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Mutterschutz

Der Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter muss bestimmten Mindestanforderungen entsprechen.
Haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von werdenden oder stillenden Müttern getroffen?
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Der Arbeitsplatz ist durch den Arbeitgeber so einzurichten, dass alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter getroffen sind.

Diese Vorkehrungen und Maßnahmen erstrecken sich neben der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes, einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte auch auf die Regelung der Beschäftigung.

Unser Tipp:
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ausreichende Vorkehrungen getroffen haben, fragen Sie bei Ihrer zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion - Regionalstelle Gewerbeaufsicht - nach! (siehe auch: Ansprechpartner)
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