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Mutterschutz

Der Arbeitgeber hat das Bestehen einer Schwangerschaft der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion - Regionalstelle Gewerbeaufsicht - unmittelbar nach Bekanntwerden anzuzeigen!
Haben Sie die Beschäftigung einer werdenden Mutter der Gewerbeaufsicht angezeigt?
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Für die Anzeige werden bei der Gewerbeaufsicht entsprechende Formulare vorgehalten.

Formular für die Anzeige bei der SGD:
Anzeigeformular nach Mutterschutzgesetz
 Webcode: F146A
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