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Arbeitszeitschutz

Bei täglichen Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden sind Ruhepausen vorgeschrieben.
Werden die gesetzlich vorgegebenen Ruhepausen eingehalten?
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Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden pro Tag ist die Arbeit durch feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause 45 Minuten betragen.

Die Ruhepausen müssen nicht in einem Stück genommen werden, sondern können in Zeitabschnitte von 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig bei der Festlegung der Zeitpunkte der Pausen ist jedoch, dass die Beschäftigten nicht länger als sechs Stunden ununterbrochen arbeiten dürfen.
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