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Organisatorische Maßnahmen vor Beginn der Baumaßnahmen

Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich aufeinander treffen, haben sich mit anderen Unternehmen abzustimmen um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.
Stimmen Sie sich mit den anderen Gewerken ab?
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Mit dem Abschluss eines Werkvertrages liegt die Verantwortung für den Teilbereich der Baumaßnahme beim Auftragnehmer/Unternehmer. Seine Pflichten sind:
  • Beherrschbare Gefahren auszuschließen.
  • Für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen.
  • Die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
    Durch klare Absprachen ist insbesondere Folgendes zu regeln:
  • Gegenseitiges Unterrichten über Betriebsgefahren.
  • Mitbenutzung von Betriebseinrichtungen oder von Maschinen anderer Firmen.
  • Gemeinsame Benutzung von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen.
  • Mitbenutzung von Gerüsten, Kranen und sonstigen Einrichtungen, z. B. sanitäre Anlagen, Tagesunterkünfte, Erste-Hilfe-Einrichtungen.
  • Bestellung und Anerkennung der Koordinatoren.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn (Auftraggeber) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Diesem Koordinator obliegt die Aufgabe, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGePlan) aufzustellen, in dem die auf der betreffenden Baustelle anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen aufgeführt sind.

In zunehmendem Maße wird bei der Auftragsvergabe dem Auftragnehmer abverlangt, diesen SiGePlan mit den für seinen Montagebereich relevanten Gefährdungen und geplanten Maßnahmen zu ergänzen. Dieser SiGePlan ist vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Baumaßnahmen einzuhalten.
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