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Verkehrswege und Transportmittel

Ebenso wie für die Arbeitsplätze ist auch für die Verkehrswege eine ausreichende Beleuchtung vorgeschrieben.
Sind die Verkehrswege Ihres Unternehmens ausreichend beleuchtet?
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Grundsätzlich gilt: Alle Verkehrswege sind so zu beleuchten, dass sich keine Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ergeben. Reicht die natürliche Beleuchtung nicht aus, so muss durch künstliche Beleuchtung für die erforderliche Beleuchtungsstärke gesorgt werden.

Empfehlungen für die Beleuchtungsstärke sind der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" ASR A3.4 zu entnehmen.

Beispiele Nennbeleuchtungsstärke in Lux [lx]
Verkehrswege in Gebäuden 100
Lagerräume mit nicht gleichartigem Lagergut und Suchaufgabe 100
Verkehrswege in Abstellräumen 50
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