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Verkehrswege und Transportmittel

Ebenso wie für die Mindestbreite bestehen je nach Nutzung eines Verkehrsweges unterschiedliche Vorgaben für die Mindesthöhe.
Wird die Mindesthöhe für Verkehrswege eingehalten?
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Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Fußgängerverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, richtet sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Verkehrswege" (ASR A1.8) schreibt für die lichte Höhe von Wegen für den reinen Fußgängerverkehr mindestens 2,00 m vor. Sind Hängetransportvorrichtungen vorhanden, ist mit lichter Höhe der Abstand vom Boden bis zu einer zugehörigen Schutzvorrichtung gemeint. Bei der Errichtung von neuen Arbeitsplätzen muss die lichte Höhe 2,10 m betragen.

Beispiel Mindesthöhe des Verkehrsweges
Hubwagen mit kleiner Hubhöhe von 1,2 m 2,0 m
Flurförderzeug mit Fahrerstand oder -sitz und kleiner Hubhöhe 2,5 m
Hubwagen mit Hubhöhe größer 1,2 m 3,5 m
Mobilkran oder LKW 4,0 m

Bei Fahrwegen (und auch kombinierten Geh- und Fahrwegen) errechnet sich die notwendige lichte Höhe aus der Maximalhöhe des Fahrzeugs (inkl. Fahrer und Fracht) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0,2 m.
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