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Verkehrswege und Transportmittel

Verkehrswege, die höher als 1,00 m über dem Boden liegen oder solche, die über offene Behälter führen, müssen durch Geländer gesichert sein.
Sind höher gelegene Verkehrswege ausreichend gesichert?
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Orientierungshilfe für Geländer bis zu einer Absturzhöhe von 12 m:
  • Geländerhöhe mindestens 1,00 m
  • Handlauf, Knie- und Fußleiste

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