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Verkehrswege und Transportmittel

Verkehrswege sollen trittsicher, d. h. eben, rutschhemmend und frei von Stolperstellen sein.
Sind die Verkehrswege sowohl innen als auch außen trittsicher?
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Beachten Sie:
  • Keine Kabel oder Absaugrohre quer über den Boden führen
  • Unebenheiten ausbessern
  • Ausgleichsstufen vermeiden
  • Tragfähigkeit des Bodens gewährleisten
  • Rutschhemmenden Bodenbelag verwenden
Beispiele für Bewertungsgruppen der Rutschgefahr aus der DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ (bisher: BGR 181):
Lagerräume und Teilereinigungsbereiche R12
mechanische Bearbeitungsbereiche R11
Sanitärräume R10
Pausenräume, Treppen, Eingangsbereiche (innen) R9
 Webcode: F114G
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