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Gefährdungen beseitigen

Nunmehr sind die Maßnahmen festzulegen, um die erkannten Gefährdungen zu beseitigen.
Haben Sie Maßnahmen festgelegt, mit denen Sie die gesetzten Schutzziele erreichen können?
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Die Festlegung und Verfolgung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitsschutzqualität sind das eigentliche Ziel der Gefährdungsbeurteilung.
Treffen Sie nunmehr die notwendigen Maßnahmen, um die festgelegten Gefährdungen zu beseitigen oder zu mindern. Beachten Sie bei der Auswahl der Maßnahmen die nachstehende Reihenfolge:
  • Sichere Technik (z. B. geschlossene Anlagen) geht vor
  • technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Absaugeinrichtungen, selbsttätige Abschalteinrichtungen), diese gehen vor
  • organisatorischen Maßnahmen und diese gehen wiederum vor
  • individuellen Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung).
Grundsätzlich geht man nach dem TOP-Prinzip vor:
  • Technische Maßnahmen (T) sind zuerst anzuwenden.
  • Ist eine technische Lösung nicht möglich, werden organisatorische Maßnahmen (O) angewendet.
  • Falls weder technische noch organisatorische Maßnahmen greifen, werden persönliche Schutzmaßnahmen (P) erforderlich.
  • Die Reihenfolge ergibt das T-O-P Prinzip.
Bestimmen Sie für die festgelegten Maßnahmen die Prioritäten, Termine und Verantwortlichkeiten.
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