Pyrotechnische Abfälle
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Pyrotechnische Gegenstände aus Kraftfahrzeugen, wie Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, enthalten explosionsfähige Stoffe oder Stoffgemische und unterliegen dem Sprengstoffrecht. Sie stellen besondere Anforderungen an den Mitarbeiterschutz, den Transport und die Abfallbehandlung.Ausgelöste Airbags können über die Abfallfraktion Mischkunststoff entsorgt werden. Ungezündete, pyrotechnische Gegenstände aus Altfahrzeugen sind hingegen als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Die entsprechenden schriftlichen Entsorgungsnachweise sind aufzubewahren. |