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Pyrotechnische Abfälle

Ungezündete, intakte Airbag-/Gurtstraffereinheiten aus Kraftfahrzeugen sind im Falle des Austauschs bzw. des Ausbaus aus Altfahrzeugen als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Werden in Ihrem Unternehmen alte, ungezündete Airbag- oder Gurtstraffereinheiten als gefährlicher Abfall mit dem entsprechenden Entsorgungsnachweis entsorgt?
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Pyrotechnische Gegenstände aus Kraftfahrzeugen, wie Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, enthalten explosionsfähige Stoffe oder Stoffgemische und unterliegen dem Sprengstoffrecht. Sie stellen besondere Anforderungen an den Mitarbeiterschutz, den Transport und die Abfallbehandlung.
 
Ausgelöste Airbags können über die Abfallfraktion Mischkunststoff entsorgt werden.

Ungezündete, pyrotechnische Gegenstände aus Altfahrzeugen sind hingegen als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Die entsprechenden schriftlichen Entsorgungsnachweise sind aufzubewahren.

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