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Bremsenreiniger

Reste von Reinigungsmitteln, insbesondere Bremsenreiniger, sind aufgrund ihrer Inhaltsstoffe gefährliche Abfälle. Dementsprechend müssen sie ordnungsgemäß entsorgt werden.
Entsorgen Sie im Betrieb anfallende Reste von Bremsenreinigern und sonstigen Reinigungsmitteln ordnungsgemäß?
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Als Unternehmer oder Betriebsbeauftragter sind Sie verpflichtet einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung zu führen. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise muss der Betrieb aufbewahren.

Völlig restentleerte Gebinde können mit dem Gewerbeabfall entsorgt werden.

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