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Ölabscheider

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, in der Umgangssprache auch als Öl- oder Benzinabscheider bezeichnet, müssen regelmäßig kontrolliert, gewartet, rechtzeitig entleert und gereinigt werden. Der Betreiber muss ein Betriebstagebuch führen sowie Belege und Prüfberichte sammeln.
Erfüllen sie alle genannten Betreiberpflichten?
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Während früher eine halbjährliche Entleerung obligatorisch war, lassen jetzt immer mehr kommunale Entwässerungssatzungen eine bedarfsgerechte Entleerung zu.

Durch längere Leerungsintervalle lassen sich erhebliche Entsorgungskosten sparen.

Voraussetzung dafür ist, dass eine sachkundige Person (Schulung gemäß DIN 1999) im Betrieb den Abscheider regelmäßig kontrolliert und wartet.
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