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Ölabscheider

Einen Öl- und Benzinabscheider braucht in der Regel jede Werkstatt, es sei denn es handelt sich um einen abwasserfreien Betrieb.
Benötigen sie für ihre Werkstatt einen Öl- und Benzinabscheider?
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Die Kfz-Instandsetzung benötigt verpflichtend einen Öl- und Benzinabscheider für den Fall, dass eine Tankstelle und/oder eine Waschhalle angeschlossen ist. Auch der Einsatz eines Hochdruckreinigers bzw. wenn nicht sichergestellt werden kann, dass öl- und benzinhaltiges Wasser in die Kanalisation eindringen kann, erfordern einen ausreichend dimensionierten Abscheider.

Abwasserfreier Betrieb bedeutet, dass nur sanitäres Abwasser bzw. mineralölfreies Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Damit kann auf einen Öl- und Benzinabscheider verzichtet werden.

Je nach Art und Struktur des Betriebes kann dies eine wirtschaftliche und ökologisch interessante Alternative gegenüber dem Einbau eines Abscheiders sein.

Das sind die wesentlichen Kriterien eines abwasserfreien Betriebes:
  • Keine Reinigungsarbeiten an Fahrzeugen, bei denen mineralölhaltige Abwässer anfallen (Fahrzeugwäsche)

  • Keine Verwendung von Hochdruckreinigungsgeräten

  • Keine Bodenabläufe im Werkstattbereich. Ausgenommen sind hier nur Ablaufrinnen und Bodeneinläufe, die zu einem Medium beständigen Sammelbehälter entwässern. Dieser wird bei Erfordernis entleert und die Inhalte als Abfälle ordnungsgemäß entsorgt.

  • Bei Wartungsarbeiten werden abtropfende Betriebsflüssigkeiten mit mobilen Auffangwannen erfasst.

  • Reinigung des Werkstattbodens erfolgt trocken bzw. mit einer Bodenreinigungsmaschine, welche die Schmutzwässer auffängt. Diese Schmutzwässer werden dann als gefährlicher Abfall entsorgt.
Sind Montagegruben, Bremsen- und Leistungsprüfstände sowie Abstellflächen für Altfahrzeuge oder Unfallfahrzeuge nicht überdacht, so sind diese Flächen an einen Öl- und Benzinabscheider anzuschließen.


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