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Flüssigkeitsstrahler

Flüssigkeitsstrahler sind regelmäßig sicherheitstechnisch zu überprüfen.
Werden ihre Flüssigkeitsstrahler regelmäßig geprüft?
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flüssigkeitsstrahler
  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach Änderungen oder Instandsetzungen von Teilen der Einrichtung, die die Sicherheit beeinflussen,
  • nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als 6 Monaten,
  • mindestens jedoch alle 12 Monate
durch eine befähigte Person auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft werden.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme ausgesetzt werden.

Die spezielle Rechtsgrundlage hierfür bildet die Nr. 4 im Kapitel 2.33 „Flüssigkeitsstrahler“ der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500) in Verbindung mit § 14 der BetrSichV als allgemeine Basis.


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