Airbags und Gurtstraffer
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Der Umgang mit Gurtstraffer- oder Airbagsystemen ist nur sachkundigen Personen gestattet. Dies ist bereits in der Typzertifizierung der Systeme festgeschrieben. Maßgeblich ist das Sprengstoffgesetz. Die beauftragten Personen, die alle einen Sachkundenachweis erbringen müssen, sind bei der Anzeige der Tätigkeit zu benennen. Näheres zu Schulung und Qualifizierung finden Sie in Kapitel 20 der DGUV Information 209-007 - Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGI 550). |