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Abgase

Absauganlagen für Fahrzeugabgase müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden, so wie ein Schornstein zu Hause.
Lassen sie ihre Abgasabsauganlage regelmäßig warten und prüfen?
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Bei Wartung und Prüfung müssen sie beachten:
  • Die Prüfung muss durch eine befähigte Person bzw. einen Sachkundigen erfolgen.
  • Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
  • Die Prüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßig, mindestens jährlich wiederkehrend.
  • Nach wesentlichen Änderungen an der Anlage muss eine erneute Prüfung erfolgen.
Weitere Infos finden sie auch in:
Kapitel 4.7 der DGUV-Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGR 157).

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