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Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!

Coronavirus
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten dar. Deshalb ist es unerlässlich, das die Arbeitgeber ihre Gefährdungsbeurteilung um diese Gefährdung erweitern, notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen und letztlich deren Wirksamkeit überprüfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales –BMAS- hat hierzu als Hilfestellung einen Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Branchenspezifische Konkretisierungen dazu findet man in den Handlungshilfen der verschiedenen Berufsgenossenschaften, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM): Link
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Link
Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU): Link
BG Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM): Link

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