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Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die UV-Bestrahlungsgeräte nicht benutzen.
Halten Sie das Nutzungsverbot für Jugendliche ein?
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Hinweis: Das Nutzungsverbot für Jugendliche ergibt sich nicht aus der UV-Schutz-Verordnung, sondern ist in §4 des Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
festgesetzt.
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