Personal
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Die geforderte Sachkundebescheinigung für die UVSV-Fachkräfte darf nicht älter als fünf Jahre sein. Sind fünf Jahre nach der ersten Schulung um, so ist eine Fortbildungsschulung zu absolvieren, die als Thema nochmals die Inhalte nach Anlage 6 der UV-Schutz-Verordnung hat.
Ferner soll die Schulung auch immer einen Überblick über den technischen Fortschritt vermitteln.
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