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Bauliche Maßnahmen

Bei der Planung und Gestaltung von Gebäuden und Räumen sind bauliche Brandschutzmaßnahmen zu beachten.
Wurden die Anforderungen an den Brandschutz aus der Baugenehmigung umgesetzt?
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Neben den in der Baugenehmigung enthaltenen Brandschutzauflagen sind auch die in den Antragsunterlagen aufgeführten Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes bindend.

Zweck der baulichen Brandschutzmaßnahmen ist es:

  • die Brandgefahr gering zu halten,
  • die mögliche Ausbreitung eines Brandes zu begrenzen,
  • den Menschen Fluchtmöglichkeiten zu bieten sowie
  • der Feuerwehr die Brandbekämpfung zu erleichtern.

Die für Planung und Gestaltung von Gebäuden geltenden bautechnischen Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. In der Regel sind Neubauten und Umbauten sowie Nutzungsänderungen bestehender Gebäude nach der Landesbauordnung bei den Bauaufsichtsbehörden, z. B. den Kreisverwaltungen bzw. den Verwaltungen kreisfreier Städte, genehmigen zu lassen. Diese erteilen mit der Baugenehmigung eventuell Brandschutzauflagen, die bei Bauausführung und Betrieb zu erfüllen sind. Für Gebäude und Räume, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht, können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen festgelegt werden.

Unsere Tipps:
  • Sachversicherer bieten kostenlose brandschutztechnische Beratungen an.
  • Führen Unternehmer nach diesen Beratungen über die behördlichen Auflagen hinaus weitere vorbeugende Brandschutzmaßnahmen durch, gewähren die Versicherer ggf. erhebliche Preisnachlässe.
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