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Organisatorische Maßnahmen vor Beginn der Baumaßnahmen

Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten, weisungsbefugten Vorgesetzten geleitet werden.
Werden die Bauarbeiten von einem geeigneten Vorgesetzten geleitet?
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Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und beaufsichtigt werden, um die vorschriftsmäßige Durchführung der Bauarbeiten zu gewährleisten.

Zur Leitung und Beaufsichtigung von Bauarbeiten gehört auch das Überprüfen auf augenscheinliche Mängel an Gerüsten, Leitern, Geräten und anderen Einrichtungen, Schutzvorrichtungen usw., die von anderen zur Verfügung gestellt und für die eigenen Arbeiten benutzt werden.

Die Beschäftigten sind in verständlicher Form und Sprache über die zutreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.
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