Bei Verletzungsgefahren für die Hände mit oder in der Nähe von Stoffen, die zu Handverletzungen führen oder in die Hände eindringen können, sowie bei Gefahren für die Hände durch Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen, Unterkühlungen, elektrischen Durchströmungen, Stich- und Schnittverletzungen ist Handschutz zu tragen.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen die Hände verletzt werden können?
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