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Druckluftanlagen

Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Druckluftbehälter ab einer festgelegten Größe durch eine zugelassene Überwachungsstelle, im Regelfall spätestens alle 5 Jahre, zu prüfen.
Unterliegt Ihr Druckluftbehälter der Überprüfungspflicht?
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Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Druckluftbehälter ab einer festgelegten Größe durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Die Prüffristen liegen zwischen einem Jahr und zehn Jahren je nach Art der Prüfung (äußere, innere oder Festigkeits-Prüfung).

Soweit die Prüfungen von zugelassenen Überwachungsstellen vorzunehmen sind unterliegt die Ermittlung der Prüffristen durch den Betreiber einer Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. 

Druckluftbehälter unterliegen der erstmaligen Überprüfungspflicht durch eine zugelassene Überwachungsorganisation, wenn das Druckinhaltsprodukt PS (bar) x V (Liter) mehr als 200 beträgt (PS x V > 200).

Druckluftbehälter unterliegen der wiederkehrenden Überprüfungspflicht durch eine zugelassene Überwachungsorganisation, wenn das Druckinhaltsprodukt PS (bar) x V (Liter) mehr als 1.000 beträgt (PS x V > 1.000).
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