Jugendarbeitsschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle jungen Leute unter 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- bzw. in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt rechtlich als Kind. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch keine 18 Jahre alt ist. Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten als Kinder im Sinne des Gesetzes. Kernpunkte des Gesetzes sind
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