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Genehmigung, Neubau, Änderung

In Industrie- und Gewerbegebieten werden Lackieranlagen im Regelfall genehmigt. Bei Neuanlagen in Mischgebieten ist dies eher die Ausnahme.
Haben Sie geprüft, ob Ihr Vorhaben bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig ist?
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Bauvoranfrage
Im Zweifelsfall wir empfohlen eine Bauvoranfrage zu stellen. Bei einer Bauvoranfrage skizzieren Sie Ihr Vorhaben möglichst präzise in einer Betriebsbeschreibung (z. B. Gebäudegröße, Unternehmensgröße, Anlagentypen und -größen usw.). Dieses Dokument reichen Sie bei Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung ein. Die Verwaltung gibt Ihnen dann einen Bescheid, der positiv oder negativ ausfallen kann.

Bei einem positiven Bescheid können Sie im Regelfall davon ausgehen, dass das Vorhaben später genehmigt wird.

Hinweis: - Nutzungsänderung -
Jede Nutzungsänderung muss baurechtlich beantragt und genehmigt werden. Beispielsweise die Nutzung eines Lagers als Produktionsbereich, Büro oder Lackierbereich ist eine Nutzungsänderung!

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Kammer, Kreis- oder Stadtverwaltung, Gewerbeaufsicht und ggf. Fachverbänden.
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