Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Branchentypische Anforderungen > Autogasanlagen > Frage

Autogasanlagen

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die Arbeiten an Autogas-Fahrzeugen so durchgeführt werden, als handele es sich um einen Ottomotor.
Werden die unten genannten Voraussetzungen in Ihrem Betrieb eingehalten?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Fahrzeuge mit Autogasanlagen können wie Fahrzeuge behandelt werden, die mit Otto-Kraftstoff betrieben werden, wenn
  • die Entnahmeventile geschlossen sind,
  • der Autogasbehälter keine Temperaturen von mehr als 60 °C annehmen kann und
  • bei Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen die Entnahmeleitungen zusätzlich geleert sind.
Weitere Informationen finden sie in:
  • Kapitel 5.28 der DGUV-Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGR 157) (Enthält noch weitere Hinweise, falls die Voraussetzungen nicht erfüllbar sind. Das ist besonders dann der Fall, wenn an der Autogasanlage selbst gearbeitet werden muss.)
  • Kapitel 7 der DGUV Information 209-007 - Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGI 550)

 Webcode: F10173H
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...