Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Branchentypische Anforderungen > Airbags und Gurtstraffer > Frage

Airbags und Gurtstraffer

Geräte für Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen mit Sprengstoff müssen zugelassen sein.
Verwenden sie nur zugelassene Geräte für Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Nicht zugelassene oder fehlerhafte Geräte können Airbags ungewollt auslösen und so zu teilweise erheblichen Verletzungen führen.

Weitere Informationen finden sie in:



 Webcode: F10164H
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...