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Airbags und Gurtstraffer

Viele Airbags und Gurtstraffer enthalten Sprengstoff. Der Umgang damit sowie die damit beauftragten Personen sind nach § 14 Sprengstoffgesetz der Gewerbeaufsicht anzuzeigen.
Haben sie die Arbeiten an Airbags und Gurtstraffern mit Sprengstoff der Gewerbeaufsicht angezeigt?
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Der Umgang mit Gurtstraffer- oder Airbagsystemen ist nur sachkundigen Personen gestattet. Dies ist bereits in der Typzertifizierung der Systeme festgeschrieben. Maßgeblich ist das Sprengstoffgesetz.

Die beauftragten Personen, die alle einen Sachkundenachweis erbringen müssen, sind bei der Anzeige der Tätigkeit zu benennen.

Näheres zu Schulung und Qualifizierung finden Sie in Kapitel 20 der DGUV Information 209-007 - Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGI 550).


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