Arbeitsgruben und Unterfluranlagen müssen mit mindestens zwei Ausgänge haben, damit der Mitarbeiter sich in Sicherheit bringen kann, wenn z. B. ein Feuer einen Ausgang versperrt.
Haben ihre Arbeitsgruben und Unterfluranlagen mindestens 2 Ausgänge?
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Weitere zusammenhängende Anforderungen:
Öffnungen von Arbeitsgruben müssen gut zu erkennen sein.
Nicht benutzte Gruben und Öffnungen sind abzudecken.
Bei besonders langen Gruben, wie sie z. B. für Lkw verwendet werden, müssen geeignete Übergangsstege vorhanden sein.
Detaillierte Regelungen, wie die Ausgänge beschaffen sein müssen, sowie weitere interessante Informationen finden sie in:
Kap. 4.6 der DGUV-Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung (ehemals BGR 157) und in