Wärmeschutz, Temperatur, Beleuchtung
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Neu zu errichtende Nichtwohngebäude müssen bestimmten Kriterien gehorchen, die in Anlage 2 zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt sind.
Hierbei müssen sie diese Kriterien allerdings unterschreiten. Der aktuelle Wert ist auf 75% der in der Anlage genannten Anforderungen gesetzt. Achtung: Für alle neu zu errichtenden Gebäude (mit den bereits genannten Ausnahmen) muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. |