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Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ortsfeste Klimaanlagen betreiben, können ggf. neue Anforderungen auf Sie zukommen.
Betreiben Sie eine oder mehrere ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen?
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Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung enthält Pflichten für

  • die Besitzer von Erzeugnissen oder Einrichtungen (z. B. bestimmte Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Feuerlöscher, Schaltanlagen und Behälter),
  • den Betreiber von Einrichtungen sowie für
  • Personen bzw. Firmen, die die Installation, Wartung oder Instandhaltung von Einrichtungen durchführen.

Vorgeschrieben sind insbesondere

  • Dichtheitsprüfungen,
  • Rückgewinnung und Rücknahme bzw. Entsorgung von F-Gasen,
  • die Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen,
  • der Nachweis der Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten sowie die Zertifizierung von Betrieben, die Einrichtungen installieren, warten oder instand halten.  

Hinweis: Teilweise sind die Anforderungen auch von der Kältemittel-Füllmenge abhängig.

 Webcode: F485H
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