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Explosionsschutzdokument

Der Arbeitgeber hat für die Beschäftigten die mit ihrer Arbeit verbundenen Explosionsgefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Das Ergebnis ist in einem Explosionsschutzdokument festzuhalten.
Haben Sie in Ihrem Betrieb das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in einem Explosionsschutzdokument dargestellt?
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Das Explosionsschutzdokument soll einen Überblick über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der daraus resultierenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen für eine Anlage und deren Arbeitsumgebung geben. Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt werden. Es wird überarbeitet, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

Der genaue Aufbau und die Form eines Explosionsschutzdokumentes sind nicht vorgeschrieben, es muss daraus jedoch hervorgehen:

  • Ermittlung und Bewertung der Explosionsrisiken,
  • Treffen von angemessenen Maßnahmen,
  • Zoneneinteilung,
  • Sichere Gestaltung, Betrieb und Wartung der Arbeitsstätte und der Arbeitsmittel sowie
  • Maßnahmen und Modalitäten der Koordinierung.

Liegen vergleichbare Unterlagen vor, in denen die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt sind, ist kein zusätzliches Explosionsschutzdokument notwendig.

Zur Erstellung Ihres Explosionsschutzdokumentes können Sie das beigefügte Muster-Explosionsschutzdokument sowie die Handlungsanleitung Explosionsschutz bzw. die DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" (bisher: BGI 740) verwenden.

Beispiel für den Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes:

  • Beschreibung der Arbeitsstätte und der Arbeitsbereiche,
    z. B. Anlage, Lager, Gebäude;
  • Verantwortlicher für den Betriebsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge;
  • Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten,
    z. B. Lageplan, Gebäudeplan, Aufstellungsplan, Gebäude- bzw. Anlagenlüftung;
  • Verfahrensbeschreibung - für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter,
    z. B. verfahrenstechnische Kurzbeschreibung relevanter Tätigkeiten, eingesetzter Stoffe, Einsatzmenge/Fördermenge, Verarbeitungszustand, Druck- und Temperaturbereich;
  • Beschreibung der eingesetzten Stoffe/sicherheitstechnische Kenndaten,
    wesentliche sicherheitstechnische Kenndaten zur Beurteilung der Explosionsschutzmaßnahmen z. B. aus dem Sicherheitsdatenblatt oder Datenbanken wie z. B. GESTIS, GisChem oder WINGIS;
  • Gefährdungsbeurteilung,
    • Kann im Bereich der zu beurteilenden Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten?
    • Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefahrdrohend?
  • Schutzkonzept,
    • Zoneneinteilung (Art, Ausdehnung) und Dokumentation, z. B. Zonenplan,
    • Technische Schutzmaßnahmen,
    • Organisatorische Maßnahmen;
  • Realisierung der Explosionsschutzmaßnahmen,
    Umsetzung bestimmter Maßnahmen, Zeitplan, Verantwortlichkeiten;
  • Anhänge,
    z. B. Zonenplan, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Betriebsanleitungen, explosionsschutzrelevante Wartungspläne, EG-Konformitätserklärungen, Zulassungen.
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