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Flüchtige organische Verbindungen

Um zu überprüfen, ob die Grenzwerte für diffuse Emissionen oder Gesamtemissionen eingehalten sind oder ob im Rahmen eines Reduzierungsplans die Zielemission erreicht wird, sieht die Lösemittelverordnung wiederkehrend die Aufstellung von Lösemittelbilanzen für die betroffenen Anlagen vor. In einer Lösemittelbilanz werden alle Lösemitteleinträge und -austräge erfasst.
Liegen sämtliche Informationen über den Lösemittelverbrauch vor, so dass eine Lösemittelbilanz aufgestellt werden kann?
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Lösemittelverbrauch
Die Mengen organischer Lösemittel, die zur Wiederverwendung zurückgewonnen wurden oder die in für die Wiederverwendung zurückgewonnener Zubereitungen enthalten sind, sind von der Menge organischer Lösemittel oder ihrer Menge in gekauften Zubereitungen, die eingesetzt werden, abzuziehen.

In zahlreichen Fällen sind bei der Berechnung des Lösemittelverbrauchs eine Anzahl verschiedener Stoffe und Zubereitungen zu berücksichtigen. Bei der Datenerhebung kann eine Lieferantenanfrage die Arbeit erleichtern.

Aufstellung einer Lösemittelbilanz
Zur Aufstellung einer Lösemittelbilanz stehen über das Internet verschiedene Muster zur Verfügung. Mit Hilfe von vorbereiteten Formularen bzw. Tabellen kann die Erstellung einer Lösemittelbilanz wesentlich erleichtert werden.

Beispiel-Link: Musterbilanz bzw. Excel-Tool auf Ressourceneffizienz.de

Nehmen Sie frühzeitig geeignete Informationsangebote wahr. Sie sollten sich u.a. qualifiziert beraten lassen
  • über die an Ihrer Anlage möglichen technischen oder stofflichen Maßnahmen zur Emissionsminderung,
  • darüber, ob an Ihrer Anlage eine kontinuierliche Messung oder wiederkehrende Messungen durch eine Messstelle erforderlich werden,
  • wie man eine Lösemittelbilanz praxisgerecht erstellen lassen kann (Ansprechpartner).

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