Bestellungspflichten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Um die Bestellung gegenüber der Behörde nachweisen zu können empfehlen wir eine schriftliche Berufung. Hinweise zur Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten gibt es bei der SGD Nord als PDF-Dokument. |